Swiss Worktravel - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Rekrutierung von Mitarbeitern mit Swiss Worktravel

Zweck
Diese Vereinbarungsbedingungen ("Vereinbarung") legen die Bedingungen für die Rekrutierungsdienste ("Dienstleistungen") fest, die von Swiss Worktravel ("Rekrutierungsunternehmen") im Auftrag Ihres Unternehmens ("Kunde") erbracht werden.

Dienstleistungsbeschreibung
Das Rekrutierungsunternehmen wird potenzielle Kandidaten für offene Stellen beim Kunden identifizieren, überprüfen und präsentieren. Die spezifischen Anforderungen des Kunden und die Stellenbeschreibung des Kunden bilden die Grundlage des Rekrutierungsprozesses. 

Gebühren
Das Rekrutierungsunternehmen arbeitet nach dem No Cure No Pay-Prinzip. Die Rechnung für die Dienstleistungen wird dem Kunden erst nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der Einstellung des Kandidaten zugeschickt, sofern das Unternehmen mit dem neuen Mitarbeiter zufrieden ist.

Vertraulichkeit
Das Rekrutierungsunternehmen und der Kunde verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Rekrutierungsprozess geteilten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst Kandidateninformationen, Geschäftsstrategien und alle anderen sensiblen Informationen.

Arbeitsbedingungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Arbeitsbedingungen für die eingestellten Kandidaten festzulegen, einschließlich Gehalt, Leistungen, Arbeitszeiten und aller anderen relevanten Bedingungen. Das Rekrutierungsunternehmen fungiert als Vermittler und unterstützt bei den Verhandlungen.

Garantie
Swiss Worktravel bietet keine Garantie an, falls ein Kandidat seine Stelle verlässt.
Die Dienstleistungen beruhen aber auf dem Prinzip "No Cure No Pay". Dies bedeutet, dass die Gebühr erst nach Ablauf einer 14-tägigen Probezeit fällig wird und nur, wenn das Unternehmen mit der Einstellung zufrieden ist.

Haftungsausschluss
Die Bezahlung der Mitarbeiter, die Einhaltung der Vertragsbedingungen und aller anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten usw. obliegen ausschließlich dem Unternehmen, und Swiss Worktravel lehnt jede Haftung in diesem Zusammenhang ab. Swiss Worktravel kann nicht für etwaige Verluste haftbar gemacht werden, die das Unternehmen aufgrund dieser Vereinbarung erleidet, und Swiss Worktravel kann auch nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die einem vermittelten Mitarbeiter zugefügt wurden.

Rechnungsstellung
Die Rechnung für die Dienstleistungen wird dem Kunden erst nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der Einstellung des Kandidaten zugeschickt, sofern das Unternehmen mit dem neuen Mitarbeiter zufrieden ist. Die Zahlung muss in CHF innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

Kündigung
Die Vereinbarung kann jederzeit von beiden Parteien ohne Vorankündigung gekündigt werden.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dänischem Recht und alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sind gemäß diesem vor den zuständigen Gerichten in [Ihrem rechtlichen Bereich] zu lösen.